Fall Pierin Vincenz: Staatsanwalt darf Material von «Inside Paradeplatz» nicht auswerten

* Das Zürcher Zwangsmassnahmen-Gericht untersagt die Nutzung beschlagnahmter Materialien von «Inside Paradeplatz» des Journalisten Lukas Hässig. * Das beschlagnahmte Material darf nicht gegen ihn verwendet werden. * Es bestehe kein auch «nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses in der Strafsache Pierin Vincenz.

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Veröffentlicht am

7.7.2025

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