Interessengemeinschaft kündigt Rekurs gegen den Mindestabstand-Entscheid an

* Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg ficht die kantonale Ablehnung der Mindestabstände gerichtlich an. * Der Verein wirft der Gemeinde mangelnden Respekt vor dem demokratischen Volksentscheid vor. * Eine juristische Analyse stützt das Vorhaben und widerspricht der Rechtsauffassung des Kantons.

Rheintaler
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Veröffentlicht am

5.5.2026

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