Der Kanton St.Gallen schafft die Grundlagen für Abbruchprämien

* Die St.Galler Kantonsregierung will Abbruchprämien an Liegenschafts-Besitzerinnen und -besitzer für nicht mehr benötigte Bauten ausserhalb der Bauzonen ausbezahlen können. * Dazu gibt sie einen Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung. * Sie dauert bis zum 21. September.

Gossau 24
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Veröffentlicht am

4.8.2026

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Ausschnitt aus dem Zonenplan.
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