* Derzeit gibt es kein Obligatorium für Unternehmen, ihre Angestellten gegen Lohnausfall bei Krankheit zu versichern. * Auf der anderen Seite gibt es Gesamtarbeitsverträge, die genau das vorschreiben. * Dadurch können Betriebe in Existenznöte geraten; oft hilft nur noch das Einschalten eines Versicherungsbrokers.

Zwar sind Arbeitgeber gemäss Gesetz verpflichtet, während einigen Wochen Krankheitsausfall die Löhne weiterzuzahlen, aber danach – also bis nach frühestens einem Jahr die IV übernimmt – gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für ein Krankentaggeld (siehe Box unten). Viele Unternehmen gehen oft den für sie bequemen Weg und lassen ihre Angestellten anschliessend im Regen stehen – und viele Betroffene wissen nicht einmal davon. Sie könnten dann in eine tiefe Sozialversicherungslücke fallen, zumal sie als Arbeitssuchende bei längerer Krankheit als nicht vermittelbar gelten und deshalb auch keine Unterstützung von den Arbeitslosenkassen erhalten, beispielsweise bereits nach 30 Tagen ununterbrochener Krankschreibung. Das kann für erkrankte Angestellte einen Schicksalsschlag und den Gang zum Sozialamt bedeuten, sofern kein privates Kapital vorhanden ist. Am Ende sind es dann am Ende in erster Linie die Kantone, bei denen die Rechnungen anfallen.
Die Sache hat aber auch einen grossen Haken für die Arbeitgeber, und hier insbesondere für die Kleinbetriebe. Rund 98 Prozent der Schweizer Unternehmen sind kleine KMU mit höchstens 50 Angestellten. Ihr Problem: In einigen Branchen gelten Gesamtarbeitsverträge (GAV). Und die verpflichten sie, ihre Arbeitnehmenden zu versichern. Einige Arbeitgeber haben Probleme, einen Versicherer zu finden, der bereit ist, sie zu versichern, oder sie verlangen so hohe Prämien, dass sich das Unternehmen schlicht nicht zur Bezahlung imstande sieht. Das kann entweder daran liegen, dass es Berufe betrifft, die als riskant für die Gesundheit gelten –etwa die Reinigungsbranche –, oder die Schadenverläufe sind so ausgeprägt, dass die Versicherungsgesellschaft eine Verdopplung oder Verdreifachung der Prämien verlangt. Denn auch die Versicherer wollen nicht drauflegen. Anders als im Krankenversicherungsgesetz sind sie auch nicht dazu verpflichtet, Verträge anzubieten; es herrscht Vertragsfreiheit. Sogar eine Kündigung kann dem Unternehmen ins Haus stehen. Und einen neuen Versicherer zu finden, kann dann fast ein Ding der Unmöglichkeit werden.
Unternehmen können in ihrer Existenz bedroht sein
Es gibt Fälle, bei denen Unternehmen ihr Geschäft komplett einstellen mussten, weil es so einfach nicht mehr rentierte. Auf der einen Seite waren sie gemäss GAV zum Abschluss einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für ihre Angestellten verpflichtet, auf der anderen Seite wurden horrende Prämien in Aussicht gestellt, oder die Deckung wurde schlicht abgelehnt. Da 98,1 Prozent der Unternehmen in der Schweiz Kleinst- und Kleinunternehmen sind, ist die Zahl der potenziell betroffenen Betriebe entsprechend gross.
Das Schweigen der Politik
Tatsächlich gibt es bis heute keine Daten, die zeigen würden, wieviele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich über einen Versicherungsschutz verfügen. Schon vor rund zehn Jahren räumte etwa der Bundesrat zwar ein, dass die Zahlen zur Krankentaggeldversicherung und zur Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit unzureichend seien, lehnte jedoch Massnahmen ab, die Abhilfe schaffen könnten. Als Grund verwies er schlicht auf die «Komplexität der Aufgabe». Diese statistische Unsichtbarkeit führt wiederum dazu, dass sich nichts verbessert. Denn ohne klare Zahlen gibt es dem Anschein nach keine politische Dringlichkeit.
Letzte Hoffnung für Unternehmen: der Versicherungsbroker
Gerade kleine Unternehmen haben weder die personellen noch die finanziellen und zeitlichen Ressourcen, sich auf die lange und beschwerliche, oft frustrierende Suche nach einer neuen Versicherung zu machen. Ihre letzte Hoffnung sind dann erfahrene, spezialisierte Versicherungsbroker mit einem verzweigten Netz zu den Versicherern.
Politisch wird derzeit hart darum gerungen, ob man der Versicherungslücke in der Krankentaggeldversicherung mit einem Obligatorium beikommen soll. Während die eine Seite auf die sozialen Härtefälle verweist, argumentiert die andere Seite mit erheblichen Mehrkosten bei dem für sie wenig hilfreichen Lösungsvorschlag. Sie befürchten gar, die Versicherer könnten sich ganz aus dem Geschäft verabschieden. Ein ähnliches Schicksal droht schon seit Jahren der Vollversicherung bei Pensionskassenlösungen für Betriebsangestellte, bei denen die Versicherer das Risiko der Kapitalmärkte tragen müssen, weil die Leistungen an die Versicherten vertraglich fixiert sind. Hier haben sich bereits viele grosse Anbieter vom Markt zurückgezogen, und die Prämien steigen ständig.
Der Bundesrat lehnt ein allgemeines Obligatorium ab. Er hat in Erfüllung eines Postulats einen Bericht verabschiedet, in dem er festhält, dass sich das heutige System bewährt habe und kein grundlegender Systemwechsel notwendig sei. Statt eines Obligatoriums setzt die Politik also vorerst auf punktuelle Optimierungen. Ein wichtiges Element dabei ist das neu ausgehandelte Freizügigkeitsabkommen der Krankentaggeld-Versicherer, das am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird. Es soll durch veränderte Vorleistungspflichten und Auffanglösungen bestehende Zugangshürden für KMU und Vorbehalte bei Vorerkrankungen entschärfen, ohne den Markt komplett staatlich zu regulieren.

* Vier Ostschweizer Kantone wollen die Gesundheitskosten senken. * Eine neue Liste legt fest, welche Operationen künftig ambulant erfolgen. * So sollen Einsparungen von rund 2,1 Millionen Franken möglich werden.

* Im Kanton St.Gallen wurden in den ersten neun Monaten 2026 deutlich mehr Firmen gegründet als im Vorjahr. * Mit einem Plus von 9,3 Prozent verzeichnet der Kanton gemeinsam mit dem Tessin das stärkste prozentuale Wachstum der Schweiz. * Die aktuelle Auswertung des IFJ Instituts für Jungunternehmen umfasst die ersten drei Quartale 2026 und vergleicht diese mit der Vorjahresperiode.

* Das Start-up Qambria aus Steckborn hat eine Pre-Seed-Finanzierungsrunde über 2 Millionen Franken abgeschlossen. * Zusätzlich erhält das 2025 gegründete Unternehmen 850’000 Franken von Innosuisse. * Mit dem Kapital will Qambria Quantenprozessoren enger mit klassischen Hochleistungsrechnern verbinden.