Warum Sie Ihre Pensionierung frühzeitig planen sollten

Finanzkommentar * Bestimmen Sie den optimalen Zeitpunkt der Pensionierung und die Auswirkungen auf Ihre Vorsorgeleistungen. * Entscheiden Sie, ob Sie Ihr Altersguthaben als Rente, Kapital oder in einer Mischform beziehen möchten. * Prüfen Sie Ihre Einkäufe, Ihre Begünstigung sowie Ihr Budget im Alter und nutzen Sie die Informationsangebote für fundierte Entscheidungen.

Asga Pensionskasse
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Veröffentlicht am

3.11.2026

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Pensionierungsplanung Tipps Asga Pensionskasse PC
Kevin Eigenmann, Teamleiter Kompetenzzentrum der Asga Pensionskasse.

Die Pensionierung ist ein bedeutender Lebensabschnitt, der mit zahlreichen finanziellen, persönlichen und organisatorischen Entscheidungen verbunden ist. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung hilft dabei, die finanzielle Situation im Alter realistisch einzuschätzen und auf die individuellen Bedürfnisse sowie Lebensziele auszurichten. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Wann möchten Sie sich pensionieren lassen?
Der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung beeinflusst Ihre Vorsorgeleistungen und Ihre finanzielle Situation im Alter weitgehend. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten einer Pensionierung im Referenzalter, einer vorzeitigen oder aufgeschobenen Pensionierung. Berücksichtigen Sie dabei die Auswirkungen der Leistungen aus der Pensionskasse (2. Säule), der AHV (1. Säule) sowie einer allfälligen privaten Vorsorge (3. Säule) auf Ihre persönliche Lebens- und Finanzplanung.

Rente, Kapitalbezug oder Mischform: Wie wollen Sie Ihr Altersguthaben beziehen?
Eine lebenslange Altersrente bietet regelmässige Einkünfte und finanzielle Planungssicherheit. Ein Kapitalbezug eröffnet hingegen mehr Flexibilität bei der Verwendung Ihres Altersguthabens, kann aber genauso mit hohen Risiken verbunden sein. Und je nach Situation ist eine Mischform, die Kombination von beidem, geeignet. Befassen Sie sich daher eingehend mit den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Bezugsform.

Haben Sie Ihre Einkäufe berücksichtigt?
Freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge können dazu beitragen, Vorsorgelücken zu schliessen und die künftigen Vorsorgeleistungen zu erhöhen. Gleichzeitig können sich daraus steuerliche Vorteile ergeben. Es ist zu beachten, dass Einkäufe während 3 Jahren ab Einkaufsdatum nicht in Kapitalform bezogen werden dürfen (Kapitalsperre).

Ist Ihre Begünstigung aktuell?
Mit einer aktuellen Begünstigungsregelung stellen Sie sicher, dass Vorsorgeleistungen im Todesfall gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen an die von Ihnen gewünschten Personen ausgerichtet werden können.

Haben Sie Ihre Budgetplanung gemacht?
Eine realistische Budgetplanung schafft Transparenz über Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die erwarteten Einnahmen aus Pensionskasse, AHV und weiteren Vermögenswerten sowie über Ihre laufenden Ausgaben.

Was, wenn alles anders kommt als geplant?
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Wer nach dem 58. Altersjahr seine Stelle verliert, kann unter bestimmten Voraussetzungen die bisherige Vorsorge bei der bisherigen Pensionskasse weiterführen.
Zu beachten ist jedoch die Einschränkung bei einer Weiterversicherung gemäss Art. 47a BVG: Ein Kapitalbezug ist nur innerhalb der ersten 2 Jahre möglich.
Beispiel: Bei einem Stellenverlust im Alter von 58 Jahren und einer anschliessenden Weiterversicherung gemäss Art. 47a BVG bis zum Alter von 65 Jahren ist ein Kapitalbezug nach Ablauf der ersten 2 Jahre nicht mehr möglich. Es bleibt somit nur der Rentenbezug.

Empfehlenswert: Besuchen Sie ein Pensionierungsseminar
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Viele Pensionskassen bieten ihren Versicherten Pensionierungsseminare zur Vorbereitung auf den neuen Lebensabschnitt an. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Auch die Asga unterstützt ihre Versicherten mit den amPuls Pensionierungsseminaren.

Weitere Informationen zur Asga und zur Planung Ihrer Pensionierung finden Sie unter www.asga.ch.

Zur Person: Kevin Eigenmann, Teamleiter Kompetenzzentrum der Asga Pensionskasse
Seit September 2010 und dem Start bei der Asga ist er im BVG-Bereich tätig. Von 2020 bis 2026 vertiefte er seine Fachkenntnisse bei der Pensionskasse Helvetia. Im Mai 2026 kehrte er zur Asga zurück und übernahm die Leitung des Kompetenzzentrums Pensionierungen.

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