Streit um Gasgebühren: Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde der Stadt St.Gallen ein

* Ein St.Galler Gaskunde wehrte sich gerichtlich dagegen, dass die Stadtwerke jahrelang Millionen aus den Gasgebühren ohne konkrete Gegenleistung in die städtische Kasse ablieferten. * Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde der Stadt eingetreten, womit der Entscheid der Vorinstanz rechtskräftig ist und diese Abgabenpraxis als unzulässig erklärt. * Als direkte Folge muss die Stadt St.Gallen nun zu viel kassierte Gebühren der letzten fünf Jahre zurückzahlen, was insgesamt rund drei Millionen Franken ausmachen könnte.

St.Galler Tagblatt
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Veröffentlicht am

30.9.2026

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