Verwaltungsgerichtsurteil zu Gasgebühren: Der St.Galler Stadtrat zieht den Entscheid ans Bundesgericht weiter

* Wegen der Abgaben der Stadtwerke für Gas-Einnahmen in den allgemeinen Haushalt ist die Stadt St.Gallen vom Verwaltungsgericht gerügt worden. * Die Stadt zieht das Urteil vor das Bundesgericht. * Die Direktion Technische Betriebe wird eine externe Prüfung in Auftrag geben.

Stadt St.Gallen
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Veröffentlicht am

1.7.2026

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Das Kernanliegen des Beschwerdeführers, die St.Galler Stadtwerke hätten das Gas falsch beschafft, sei vom Gericht nicht bestätigt worden, sagt die Stadt.
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